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OLG Dresden, 18.06.2015 - 22 UF 165/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 22.06.2016 - XII ZB 350/15
Abänderung des Versorgungsausgleichs für Anrechte in der gesetzlichen …
Nach dem Beginn des Bezugs einer Vollrente wegen Alters ist der Ausgleichswert in der gesetzlichen Rentenversicherung daher aus den auf die Ehezeit entfallenden Entgeltpunkten der tatsächlich bezogenen Altersrente unter Berücksichtigung von Werterhöhungen nach § 262 SGB VI zu ermitteln (ebenso OLG Dresden Beschluss vom 18. Juni 2015 - 22 UF 165/15 - juris;… Johannsen/Henrich/Holzwarth Familienrecht 6. Aufl. § 43 VersAusglG Rn. 36;… Borth Versorgungsausgleich 7. Aufl. Rn. 366;… FAKomm-FamR/Wick 5. Aufl. § 43 VersAusglG Rn. 46;… Erman/Norpoth BGB 14. Aufl. § 43 VersAusglG Rn. 23, 31;… vgl. auch Glockner/Hoenes/Weil Der Versorgungsausgleich 2. Aufl. § 5 Rn. 57;… aA Rehbein in Götsche/Rehbein/Breuers Versorgungsausgleichsrecht § 43 Rn. 48). - OLG Hamm, 14.10.2015 - 13 UF 119/14
Voraussetzungen der Abänderung der rechtskräftigen Entscheidung über den …
Die zum 1. Juli 2014 in Kraft getretene Rechtsänderung zur Neubewertung der Kindererziehungszeiten ist im Abänderungsverfahren zu berücksichtigen, da gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG rechtliche oder tatsächliche Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit, die auf den Ehezeitanteil zurückwirken, zu berücksichtigen sind (vgl. auch OLG Dresden, Beschluss vom 18. Juni 2015, 22 UF 165/15, Tz. 42 - zitiert nach Juris).